Wohngeld für Studenten – wann wird es gezahlt?

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Das Wohngeld ist ein Zuschuss, den der Staat zur Miete leistet. Hierbei wird aber lediglich ein Teil der Miete übernommen und dies auch nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Grundsätzlich haben Studenten keinerlei Anspruch auf Wohngeld, denn ist ein Student BAföG-berechtigt (und das ist in der Praxis jeder Student), entfällt der Anspruch auf Wohngeld. Dabei ist irrelevant, ob der Studierende tatsächlich BAföG bezieht oder nicht. Dennoch gibt es Ausnahmen. Ist zum Beispiel der Zeitraum der Studienförderung überschritten, wird das BAföG aufgrund eines Fachwechsels nicht mehr gezahlt, oder hat man das zulässige Alter für eine Ausbildungsförderung überschritten, dann besteht Anspruch auf Wohngeld auch für Studenten. Auch wenn die Ausbildung nicht durch die Zahlung von BAföG gefördert wird oder nach Abschluss des ersten Studiums noch eine weitere Ausbildung erfolgt, kann Wohngeld beantragt werden. Ein Sonderfall wäre dieser: Ein Studentenpaar lebt mit seinem gemeinsamen Kind in einer Wohnung. Beide Eltern erhalten BAföG und wären somit nicht wohngeldberechtigt. Doch da das Kind ein Familienmitglied ist, welches nicht studiert, aber in derselben Wohnung lebt, hat dadurch der gesamte Familienhaushalt Anspruch auf Wohngeld.

Um den Antrag auf Wohngeld zu stellen, benötigt man eine Bescheinigung des Vermieters über Wohnungsgröße und Baujahr des Hauses, ggf. aktuelle Lohnabrechnungen und Bescheide über BAföG oder andere Förderungen. Wird dem Antrag zugestimmt, wird das Wohngeld für ein Jahr gezahlt. Dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.

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© Birgit Reitz-Hofmann – Fotolia.com

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